Nutzungsbedingungen der Kreisvolkshochschule Ludwigslust-Parchim

Rechtsgrundlage sind die Satzung und Gebührensatzung.

Die Kreisvolkshochschule (VHS) ist Ihr kommunales Weiterbildungszentrum. Jeder kann an den Veranstaltungen teilnehmen.

Anmeldung
Sie können sich verbindlich telefonisch, schriftlich oder per Internet anmelden. Diese Anmeldung verpflichtet zur Zahlung. Für Kurse, die bereits mit Datum und Uhrzeit veröffentlicht sind,
erhalten Sie nach erfolgreicher Anmeldung keine gesonderte Einladung.

Durchführung

Die Kurse werden in der Regel ab 10 Teilnehmer/innen eröffnet. Die VHS behält sich vor, Veranstaltungen bei zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen bzw. abzubrechen. Wird die Mindestteilnehmerzahl gemäß § 9 Abs. 4 der Satzung der Kreisvolkshochschule Ludwigslust-Parchim
nicht erreicht, so können, wenn der Kurs mit Zustimmung oder auf Wunsch der KursteilnehmerInnen dennoch durchgeführt wird, durch eine Gebührenerhöhung die fehlenden Teilnehmerge-
bühren auf die übrigen Teilnehmer/innen umgelegt werden. Eine Gebührenerhöhung ist max.
bis 50% der ursprünglichen Gebühr zulässig. Die TeilnehmerInnen sind auf diese Erhöhung hinzuweisen und
müssen ihr Einverständnis erklären.

Rücktritt

Sie können vom Besuch eines mehrwöchigen Kurses zurücktreten, wenn Sie dies der Geschäftsstelle, nicht dem/der Kursleiter/in, spätestens vor dem zweiten Kursabend bzw. vor der zweiten Doppelstunde mitteilen. Bei Wochenend-, Kurz- oder Einzelveranstaltungen kann eine Abmeldung bis zwei Werktage vor Beginn der Veranstaltung erfolgen. Bei späterer oder nicht erfolgter Abmeldung ist die gesamte Kursgebühr zu zahlen.

Gebühren

Sie erhalten einen Gebührenbescheid mit Zahlungstermin und Kassenzeichen, das unbedingt anzugeben ist.

Ermäßigungen

Im Einzelfall kann die zu zahlende Gebühr ermäßigt werden. Ermäßigungsanträge sind spätestens bei Kursbeginn schriftlich zu stellen. Sie sind auch bei dem/der KursleiterIn erhältlich.
Näheres regelt die Satzung zur Erhebung von Gebühren durch die Kreisvolkshochschule Ludwigslust-Parchim vom 07.01.2013 in Verbindung mit der  1. Änderungsfassung vom  21.10.2016, die in den Geschäftsstellen aushängt und im Internet unter www.kreis-lup.de veröffentlicht ist.


Studienreisen

Bei Studienreisen tritt die VHS als Vermittler auf. Vertragspartner der TeilnehmerInnen ist das Reiseunternehmen. Es gelten damit dessen Geschäftsbedingungen.

Haftung

Für Schäden, die von TeilnehmerInnen im Zusammenhang mit VHS-Veranstaltungen verursacht wurden, übernimmt die VHS keine Haftung.
Seitens der VHS sind die TeilnehmerInnen nicht gegen Unfall- und Haftpflichtschäden (z. B. in den Räumlichkeiten, auf Wegen, bei Exkursionen usw.) versichert.
Vor dem Besuch bestimmter Kurse der Gesundheitsbildung (z. B. Wirbelsäulengymnastik, Yoga etc.) sollte im Zweifelsfalle mit dem Hausarzt geklärt werden, ob eine Teilnahme anzuraten ist, um mögliche gesundheitliche Schäden auszuschließen. Die VHS übernimmt keine Haftung im Falle einer Überforderung der eigenen Kräfte und Möglichkeiten.

Ludwigslust, 25.10.2016