Abmeldung

Die Gebührenschuld erlischt, wenn ein/e Teilnehmer/in sich rechtzeitig schriftlich von der Veranstaltung abmeldet. Bei mehrwöchigen Kursen ist die Abmeldung rechtzeitig, wenn sie vor Beginn des zweiten Kurstermins erfolgt. Bei Wochenend-, Kurz- oder Einzelveranstaltungen kann eine Abmeldung bis zwei Werktage vor Beginn der Veranstaltung erfolgen.
Bei späterem Einstieg in einen laufenden Kurs wird die Gesamtgebühr fällig. Über Ausnahmen entscheidet die/der Leiter/in auf schriftlichen Antrag, der vor dem 2. Tag der Teilnahme gestellt werden muss.